Nicht jede Maschine ohne CE-Kennzeichnung ist ein Rechtsverstoß, und nicht jede mit Kennzeichnung ist sicher betrieben. Wir prüfen Ihren Bestand vor Ort, sagen Ihnen je Maschine, was wirklich gefordert ist, und liefern Gutachten, Handlungsplan und die nötigen Dokumente.
Begehung unverbindlich anfragen Oder direkt mit dem Ingenieur sprechen: 0176 44767726Drei Situationen, ein Anruf. Erkennen Sie Ihre wieder?
Maschinen aus der Zeit vor 1995 oder aus Übernahmen, ohne CE-Kennzeichnung und oft ohne Unterlagen. Unklar, ob und wie der Weiterbetrieb zulässig ist.
Bewertung nach BetrSichV: meist kein nachträgliches CE nötig, aber nachweisbare Sicherheit
Neue Steuerung, mehr Leistung, geänderte Schutzeinrichtungen: Liegt eine wesentliche Veränderung vor, die Sie zum Hersteller macht?
Kurzgutachten als belastbare Entscheidungsgrundlage, bevor größere Kosten entstehen
Selbst gebaute Vorrichtungen, direkt importierte Maschinen oder verkettete Anlagen: Hier können echte Herstellerpflichten inklusive CE entstehen.
Wir klären den Status und begleiten bis zur Konformität, wo sie nötig ist
Vom Rundgang bis zum unterschriftsreifen Maßnahmenplan:
Wir gehen mit Ihnen durch die Fertigung, sichten Maschinen, Schutzeinrichtungen und vorhandene Unterlagen, im laufenden Betrieb, ohne Produktionsunterbrechung.
CE-Pflicht oder nicht, wesentliche Veränderung ja oder nein, Lücken nach Betriebssicherheitsverordnung: Sie erhalten je Maschine eine klare, begründete Einstufung.
Gutachten mit priorisiertem Maßnahmenplan, auf Wunsch inklusive Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Begleitung der Nachrüstung.
Je nach Bestand einzeln oder als Paket:
Kurz beantwortet, ausführlich dann im Gespräch:
In den meisten Fällen nein: Maschinen, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht rückwirkend unter die Maschinenrichtlinie. Sie müssen aber die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen, und das muss nachweisbar sein. Genau diesen Nachweis erstellen wir.
Wenn neue Gefährdungen entstehen oder sich bestehende Risiken erhöhen und diese nicht mit einfachen Schutzmaßnahmen beherrscht werden können. Wir bewerten das in einem Kurzgutachten, bevor Sie in die falsche Richtung investieren.
In der Regel ja. Sollte uns bei der Begehung eine akute Gefährdung auffallen, sagen wir Ihnen das sofort und unverblümt, samt Sofortmaßnahme, mit der es meist weitergehen kann.
Das hängt von Maschinenzahl und Standort ab. Die Begehung mit Bewertung und Maßnahmenplan beginnt im unteren vierstelligen Bereich, bei größeren Beständen mit Staffelpreisen je Maschine. Nach einem kurzen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Festpreis.
Ein häufiger Fall und lösbar: Wir nehmen den Ist-Zustand vor Ort auf und bauen die erforderliche Dokumentation von dort aus neu auf, pragmatisch und im nötigen Umfang, nicht mehr.
Die Betreiberverantwortung liegt bei der Geschäftsführung, daran ändert kein Dienstleister etwas. Was wir ändern: Sie erhalten eine Dokumentation, mit der Sie diese Verantwortung nachweisbar wahrnehmen, gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und im Schadensfall.
Ein Projekt, ein Verantwortlicher, keine Warteschleife.
Geschäftsführer, Sicherheitsingenieur
"Sie bekommen einen klaren Fahrplan, eine belastbare Dokumentation und einen Ansprechpartner, der erreichbar ist, vom Erstgespräch bis zur Konformitätserklärung."
0176 44767726 · info@suedspitze.com
Ingenieurbüro bei Ulm · Projekte im gesamten DACH-Raum · Referenzprojekte aus Ihrer Branche stellen wir Ihnen im Erstgespräch vor.
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort vom Ingenieur, keine Verpflichtung.